- Fachliche und personelle Leitung des Teams der Stadterneuerung mit drei Mitarbeitenden
- Durchführung und Anwendung von Maßnahmen und Verfahren des Besonderen Städtebaurechts
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Mitwirken bei der Stadtgestaltung und der Entwicklung von neuen konzeptionellen Ideen der Stadtsanierung
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Anleitung und Betreuung der Mitarbeitenden bei sanierungs- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen
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Bewertung von Architektur im Allgemeinen und hinsichtlich der sanierungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit
- Stärkung des Erhalts und der Weiterentwicklung erhaltenswerter und denkmalgeschützter Bausubstanz
- Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren u.a. als Teil nichtinvestiver Städteförderung (NIS)
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