- Entwicklung der städtischen Grünplanung und Grünordnung
- Mitwirkung bei der Bauleitplanung bezüglich des Umwelt- und Artenschutzes sowie Erstellung und Bewertung arten- und naturschutzrechtlicher Gutachten
- Betreuung von Artenschutzprogrammen
- Konzeption und Verwaltung des städtischen Ökokontos sowie Planung, Umsetzung und Pflege von Ausgleichsmaßnahmen
- Entwicklung einer Biotopverbundplanung der Stadt
- Zuständigkeit als Untere Naturschutzbehörde für Naturdenkmale
- Einarbeitung und Fortschreibung von Daten in das städtische Geoinformationssystem (GIS)
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