- Ihre Aufgabe besteht in der ordnungsgemäßen Führung von Arbeitgeberkonten und der Beratung von Arbeitgebern zu diesem Thema
- In diesem Zusammenhang klären und bearbeiten Sie versicherungs- und melderechtliche Tatbestände, prüfen die Beitragsverpflichtungen und Beitragskonten der
- Firmenkunden und nehmen ggf. die Auszahlung der Anträge auf Erstattung vor. Bei Bedarf nehmen Sie die Klärung des Beitragskontos vor
- Sie prüfen Meldungen neuer Arbeitgeber oder Betriebsstätten auf Basis der gesetzlichen Regelungen zum Krankenkassenwahlrecht
- Sie werten Betriebsprüfungsberichte aus, nehmen Nachberechnungen von Beiträgen vor und erfassen Säumniszuschläge. Fehlende Meldungen fordern Sie beim Arbeitgeber an und überwachen die gesetzliche Meldepflicht einschließlich der Melde- und versicherungsrechtlichen Tatbestände von Beschäftigungsverhältnissen
- Mahnungen an Firmenkunden mit Beitragsrückständen werden von Ihnen geprüft und ggf. korrigiert. Sie vereinbaren und bearbeiten Anträge auf Ratenzahlungen sowie Anträge auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Rahmen vorhandener Dienstanweisungen und sorgen für eine korrekte Durchführung
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