Technische Gesamtverantwortung für die Weiterentwicklung und Optimierung von Instandhaltungsprogrammen (Funktion ECM 2)
Sicherstellung der Einhaltung europäischer gesetzlicher Vorgaben
Durchführung und Bewertung strukturierter Risikoanalysen
Weiterentwicklung von Qualitäts- und Verbesserungsabläufen im Sinne eines geschlossenen Regelkreises
Erarbeitung langfristiger technischer Nutzungskonzepte für Anlagen und Fahrzeuge
Zusammenarbeit mit Behörden, Herstellern und externen Fachunternehmen