Bei der Stadtverwaltung Worms ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Bereich 3.2 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Abteilung eine Stelle in der
Sie nehmen die Leitung der Abteilung 3.21 – Allgemeines Ordnungsrecht wahr. Diese Abteilung ist an den Bereich 3.2 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung angegliedert und befasst sich im Allgemeinen mit unterschiedlichsten Sachgebieten des Ordnungsrechtes. Im Detail gehören hierzu das Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Jagdrecht, Fischereirecht, Infektionsschutzrecht und Versammlungsrecht. Daneben untersteht Ihnen auch die Hafenaufsicht und die zentrale Bußgeldstelle, welche sich mit Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr sowie allgemeinen Bußgeldverfahren (alle Rechtsgebiete, außer Baurecht) befasst. Ihrer Abteilung gehören aktuell 14 Mitarbeitende an, die in diesen Sachgebieten tätig sind. Die Funktion der Abteilungsleitung erstreckt sich über die organisatorische Verantwortung bis zu einer fachlichen / rechtlichen Aufsicht der Sachbearbeitung, sodass Sie die Abteilung unmittelbar führen. In der Sachbearbeitung werden Sie im Rahmen des Infektionsschutzrechtes, der Hafenaufsicht und des Versammlungsrechtes unmittelbar tätig.
Ihre Voraussetzungen:
Die Stadt Worms setzt sich für Chancengleichheit ein und ist daher insbesondere an der Bewerbung von Frauen mit entsprechender Qualifikation interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sollten Sie fachspezifische Fragen zur ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Pfeiffer unter der Tel. 06241 853-3100. Bei personalrechtlichen Themen wenden Sie sich an Frau Duran, Tel. 06241 853-1307.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
HIER BEWERBENStadtverwaltung Worms
Marktplatz 2
67547 Worms
www.worms.de