- Unterstützung der Arbeitgeberin im Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung sowie in allen Fragen der Arbeitssicherheit
- Adäquate Beratung der Arbeitgeberin, der Führungskräfte sowie der betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten auf Grundlage relevanter Gesetze, Verordnungen, Regeln der Technik und Konzernrichtlinien
- Du unterstützt bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
- Entwicklung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Minimierung haftungsrechtlicher Unternehmerrisiken
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