- Koordination aller Hilfen zwischen den Mitwirkenden innerhalb und außerhalb des Krankenhauses im Rahmen des definierten Entlassungsmanagements
- Sicherstellung der nachstationären Anschlussbehandlung und pflegerischen Weiterversorgung
- Beratung und Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen (AHB)
- Mitwirkung beim Einleiten von Maßnahmen im Rahmen des Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
- Fachliche Beratung von Patienten und ihren Bezugspersonen in psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen
- Abklärung der Unterstützungsbedarfe und entsprechende Vermittlung in weitergehende Hilfen in Kooperation mit Behörden, Jugendhilfe und Gesundheitswesen
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