Sachbearbeiter*in für die Fachaufsicht SGB II und Asylbewerberleistungsgesetz (m/w/d)
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Fachdienst »Grundsatz- und Koordinationsangelegenheiten Soziales und Integration« besteht zurzeit aus 20 Mitarbeiter*innen und teilt sich auf in das Fachgebiet Fachaufsicht sowie das Team Asylleistungen und Beratung. Bezeichnend für den Fachdienst sind eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises Segeberg sowie mit dem Jobcenter Kreis Segeberg.
Übernahme der Fachaufsicht für die kommunalen Leistungen nach dem SGB II, Bildung und Teilhabe sowie Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gegenüber den Städten, Ämtern und Gemeinden sowie dem Jobcenter
Beratung in schwierigen Fällen
Bearbeitung eingehender Rechtsbehelfe und Wahrnehmung der Vertretung vor dem Sozialgericht
eine abgeschlossene Ausbildung inklusive Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in (Angestelltenlehrgang II) oder
ein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches, rechtswissenschaftliches oder wirtschaftswissenschaftliches Studium
(ggf. mit dem Schwerpunkt Sozialrecht) oder
die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung
fachkundige Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mindestens C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
moderne Büroausstattung
Firmenfitness/psych. Beratung
... bis zum 12. Oktober 2025
vorzugsweise über unser Online-Bewerbungsportal .
Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich in der 45./46. Kalenderwoche stattfinden.
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern die Führungskraft Frau Jahn, Tel..
Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unsere Personalsachbearbeiterin Frau Marquardt, Tel., gern zur Verfügung.
Sollten Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, reichen Sie bitte die letzten dienstlichen Beurteilungen sowie eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte inkl. Postanschrift Ihrer personalverwaltenden Stelle mit ein.
Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit!
Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
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