- Sie prüfen, welcher Mitgliedstaat für die soziale Absicherung einer gewöhnlich in mehreren europäischen Staaten erwerbstätigen Person zuständig ist.
- Sie legen das anwendbare Recht fest und informieren die jeweiligen Verfahrensbeteiligten im In- und Ausland.
- Sie informieren Versicherte, Arbeitgeber und Krankenkassen über die Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätige Personen.
- Sie beteiligen sich aktiv an der Optimierung von Verfahrensabläufen.
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