Bei der Stadt Leer (Ostfriesland) ist im Fachdienst 3.32 Ordnungs- und Bürgeramt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Sachbearbeiter*in (m/w/d) für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Ordnungsangelegenheiten sowie Wahlen zu besetzen.
Die Stelle ist befristet bis voraussichtlich zum 30.04.2028. Es handelt sich um eine Vertretung nach den Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Die Vertretung umfasst Zeiten der Einarbeitung, eines etwaigen Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, der Schutzfristen sowie einer sich anschließenden Elternzeit.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9c TVöD bewertet. Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilzeitgeeignet ist. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Sachbearbeiter*in (m/w/d) für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Ordnungsangelegenheiten sowie Wahlen
In dieser Position übernehmen Sie vielseitige Aufgaben im Bereich Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Ordnungsangelegenheiten sowie Wahlen.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere:
Eine Änderung der Aufgaben beziehungsweise des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten.
Zwingend erforderlich
Wünschenswert
Wir freuen uns über Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts.
Im Sinne der beruflichen Gleichstellung nach Maßgabe des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) möchte die Stadt Leer den Anteil von Männern in diesem Bereich der Stadtverwaltung erhöhen, da Männer dort unterrepräsentiert sind. Männer werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Blank
Fachdienstleiter 3.32 Ordnungs- und Bürgeramt
Telefon: 0491/9782-220
E-Mail: ordnungsamt@leer.de
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bis zum
03. Juni 2026
vorzugsweise per E-Mail an:
bewerbung@leer.de
Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen in einer PDF-Datei mit maximal 25 MB zusammen.