Wir suchen Sie für das Jobcenter der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie möchten Menschen unterstützen und spannende Aufgaben in einer sinnstiftenden Tätigkeit übernehmen? Zum zentralen Einarbeitungsbeginn am 01.06.2026 bzw. 01.09.2026 suchen wir engagierte Verstärkung in Vollzeit oder Teilzeit (mind. 50 %) sowohl unbefristet als auch befristet für mind. 1 Jahr mit der Option zur Übernahme. Ob Berufs- oder Quereinsteiger/-in – bei uns finden Sie eine strukturierte Einarbeitung, ein kollegiales Umfeld und beste Entwicklungsmöglichkeiten.
STARK. SOZIAL. VOR ORT. Mit über 700 engagierten Mitarbeitenden sichern wir im Jobcenter den Lebensunterhalt von rund 42.000 Menschen in unserer Stadt und begleiten Erwerbsfähige auf ihrem Weg in Arbeit. Für unsere Teams in den Stadtbezirken sowie für die Fachstelle für geflüchtete Menschen sind mehrere Stellen neu zu besetzen. Werden Sie Teil des Jobcenters Stuttgart und bringen Sie sich bei einer vielseitigen, sinnstiftenden und für unsere Gesellschaft unverzichtbaren Aufgabe ein.
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Ihr Profil, das zu uns passtWir bieten Ihnen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 gD/Entgeltgruppe 9c TVöD.
Noch Fragen?Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Thorsten Wieland unter 0711 216-97143 oder thorsten.wieland@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Amelie Aicher unter 0711 216-97056 oder amelie.aicher@stuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere.
Interesse geweckt?
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 16.04.2026 an unser Online-Bewerbungsportal. Für diese Bewerbung ist kein Anschreiben nötig. Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl JC/0016/2026 an das Jobcenter der Landeshauptstadt Stuttgart, Rosensteinstraße 11, 70191 Stuttgart, senden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.