- eine unbefristete Teilzeitstelle mit 50 %
- eine Eingruppierung nach Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW bzw. nach Entgeltgruppe 9c TVöD
- für Beschäftigte tarifliche Leistungen, wie z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt sowie eine betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
- flexible Arbeitszeit im Rahmen der Gleitzeitregelung, Ende der Kernarbeitszeit freitags um 12 Uhr und die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten
- ein vielfältiges und attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement, u. a. mit einem vergünstigten Firmenfitnessangebot über Hansefit
- attraktive Mitarbeiterrabatte über corporate benefits
Für Auskünfte steht Ihnen Herr Baumgartner unter der Telefonnummer 0791 755-7208 gerne zur Verfügung.
- Sie prüfen und genehmigen Haushaltspläne und beraten Städte und Gemeinden im Kommunalen Wirtschaftsrecht.
- Sie sind Ansprechpartner für alle Fragen des Kommunalverfassungsrechts sowie bei Kommunalwahlen einschließlich der Wahlprüfung.
- Sie bearbeiten Widerspruchsverfahren in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden.
- Sie prüfen überörtlich Jahresrechnungen und Eröffnungsbilanzen der Städte und Gemeinden unter 4.000 Einwohner vor Ort.
- ein abgeschlossenes Studium im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (z. B. Bachelor of Arts – Public Management) oder in einem Studiengang, der zu den o. g. Aufgaben passt
- alternativ ein Abschluss in einem betriebswirtschaftlichen Studiengang; mit Berufserfahrung in mehreren Bereichen der Kommunalverwaltung insbesondere der Haupt- oder Finanzverwaltung
- Kenntnisse in Betriebswirtschaftslehre und Bilanzanalyse sind wünschenswert und können auch im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses erworben werden
- sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
- ausgeprägte analytische Fähigkeiten
Eine Stellenanzeige von Landratsamt Schwäbisch Hall