Berufskrankheiten (phoenics.-Kategorie 4) zu bearbeiten, insbesondere
- die versicherungsrechtlichen, medizinischen und arbeitstechnischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit zu prüfen und zu beurteilen,
- Heilverfahren zu überwachen und zu steuern,
- Feststellungen zur Entscheidung über Renten, Pflegegeld und sonstige Leistungen zu treffen und die dazu notwendigen Verwaltungsakte zu erstellen,
- umfassende Leistungen zu erbringen, auch im Rahmen der nachgehenden Betreuung,
und dabei mit Versicherten, Mitgliedsbetrieben, Ärzten und anderen Sozialleistungsträgern zu kommunizieren.
Eine Stellenanzeige von Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)