Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung, insbesondere:
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)
- Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Abwendung von 8a Fällen
- Beratung, Begleitung und Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Förderung von Selbstständigkeit,
- Alltagskompetenzen und sozialer Teilhabe
- Ressourcenorientierte Arbeit im Lebensumfeld der Klient*innen
- Kooperation mit Jugendämtern, Schulen und weiteren Netzwerkpartnern
- Fachliche Dokumentation und Teilnahme an Hilfeplangesprächen
Eine Stellenanzeige von LernportaL - Institut für Bildung und Erziehungshilfe