- Durchführung von sozialpädagogischer Familienhilfe nach §§ 30, 31, 35, 41 SGB VIII
- Unterstützung von Familien und Jugendliche bei der Alltagsbewältigung, Erziehung und Förderung der Kinder
- Entwicklung und Umsetzung von individuellen Hilfeplänen in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt
- Beratung in Erziehungs-, Schul- und Ausbildungsfragen
- Förderung der Eigenverantwortung und Stärkung familiärer Ressourcen
- Dokumentation der Arbeit und Erstellung von Berichten für das Jugendamt
- Teilnahme an Hilfeplangesprächen
Eine Stellenanzeige von LernportaL - Institut für Bildung und Erziehungshilfe