Az.: 03041-Verwaltung/2025 Personalsachbearbeitung
Beim Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) Osnabrück ist in der Verwaltung ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz
zu besetzen.
Die LBZH sind soziale Einrichtungen mit Schulen im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes und erbringen als überregionale Förderzentren Leistungen zur Frühförderung, Beschulung sowie Erziehung, Betreuung und Rehabilitation gehörloser, schwerhöriger und auditiv verarbeitungs- und wahrnehmungsgestörter Kinder und Schülerinnen / Schüler.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter
https://www.lbzh-os.niedersachsen.de/startseite/.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9a TV-L. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (Vollbeschäftigung). Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst befristet geschlossen. Eine dauerhafte Weiterbeschäftigung wird angestrebt.
Einstellungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten, zur bzw. zum Fachangestellten für Bürokommunikation, zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann für Büromanagement, wenn diese bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber absolviert wurde, oder ein erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I bzw. Angestelltenlehrgang I.
Wünschenswert sind darüber hinaus berufspraktische Erfahrungen in einer öffentlichen Verwaltung und hierdurch erworbene Kenntnisse, z. B.
Neben der fachlichen Qualifikation wird ein besonderes Maß an Einsatzfreudigkeit, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein sowie Organisations-, Kommunikations- und Teamfähigkeit erwartet.
Bearbeitung von Dienstreiseangelegenheiten mit dem Reisemanagementverfahren PTravel; Bearbeitung von Personalangelegenheiten; Erfassung und Pflege von Personaldaten im Personalmanagementverfahren (PMV); Erfassung und Pflege von Arbeitszeitregelung;...