Facharzt (gn*) Kardiologie
Befristet auf 3 Jahre | In Vollzeit mit 42 Wochenstunden | Vergütung nach TV-Ä | Klinik für Kardiologie III: Angeborene Herzfehler (EMAH) und Klappenerkrankungen | Kennziffer 11125
Wir sind das UKM . Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine medizinische Fachkompetenz in der Klinik für Kardiologie III. Hier sorgen wir für die spezialisierte Versorgung Erwachsener mit angeborenen und erworbenen Herzfehlern - von modernster Diagnostik über minimalinvasive Eingriffe bis zur interdisziplinären Langzeitbetreuung. Durch enge fachübergreifende Zusammenarbeit sichern wir unseren Patientinnen und Patienten eine umfassende und hoch qualifizierte Behandlung - am besten mit Dir!
Ambulante Betreuung von Patientinnen und Patienten mit angeborenen und erworbenen Herzfehlern, inkl. aller Klappenvitien
Durchführung und Befundung moderner bildgebender Verfahren, einschließlich interventionsbegleitender Echokardiographie und Kardio-MRT
Aktive Mitwirkung an interdisziplinären Fallbesprechungen und Behandlungsplanungen
Möglichkeit zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)“
Vielfältige Optionen für wissenschaftliche Arbeit, Promotion und Habilitation
Mitarbeit in einem Team mit flachen Hierarchien, kollegialem Arbeitsklima und intensiver interdisziplinärer Zusammenarbeit
Rückfragen an: Univ.-Prof. Dr. Dr. Gerhard Diller, Direktor der Klinik für angeborene (EMAH) und erworbene Herzfehler, T.
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 17.09.2025.
Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums
Fort- und Weiterbildung
Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums
Familienfreundlich
Weitere Vorteile
(*gn=geschlechtsneutral)
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.