- aktiver Nachtdienst, d. h. Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bei der Regelung von anfallenden nächtlichen Konflikten und Vorkommnissen
- Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
- Ansprechpartner:in bei extrem hoher Bedürftigkeit und Ängsten der Kinder und Jugendlichen
- einfühlsamer und konsequenter Umgang mit den Kindern und Jugendlichen
- adäquater Umgang mit den unterschiedlichen und zum Teil starken Entwicklungsdefiziten und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder und Jugendlichen
- Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII
- Dokumentation mittels EDV
- Mitwirken an Fall-, Team- und Dienstbesprechungen sowie Teilnahme an Supervision
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