Wir suchen für die Autorisierte Stelle für den Bereich AS 32 – Vertrag / Recht – mit Sitz in 86343 Königsbrunn, Föllstraße 24, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Beamten (m/w/d) der 2. Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen“, fachlicher Schwerpunkt „nichttechnischer Verwaltungsdienst“
Als innovative Polizeibehörde mit Schnittstellen zu Bund und Ländern ist das Bayerische Landeskriminalamt ein unverzichtbarer und wichtiger Bestandteil der Sicherheitsstruktur Bayerns.
Das BLKA deckt mit seinen Standorten in München, Wegscheid, Nürnberg und Königsbrunn verschiedenste Berufsfelder ab, darunter beispielsweise Polizeivollzugsdienst, Verwaltung, Forschung und Informatik, und eröffnet somit für jede und jeden ein interessantes Arbeitsfeld. Zudem bietet das BLKA, trotz seiner Größe mit circa 2.000 Mitarbeitenden, eine freundliche und familiäre Atmosphäre.
Die Autorisierte Stelle Bayern bildet das Kompetenzzentrum für den Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern und ist für die Bereitstellung der Digitalfunkdienste für alle Nutzer der BOS in Bayern zuständig. Der Digitalfunk BOS gewährleistet optimale und schnelle Hilfe. In dem bundesweit einheitlichen Netz kommunizieren die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mithilfe des modernen, abhörsicheren Digitalfunks. Dazu zählen in Bayern rund 500.000 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, THW, Zoll, Justiz und Polizei.
Wenn Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis der 2. Qualifikationsebene befinden, besteht die Möglichkeit der Umsetzung / Versetzung unter Beibehalten der Besoldungsgruppe – maximal in der Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Wir weisen darauf hin, dass das Bayerische Landeskriminalamt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch von der Zustimmung zu einer Überprüfung in polizeilichen Auskunftssystemen sowie dem positiven Ergebnis der Überprüfung abhängig macht.
Bei der Stellenbesetzung im Bereich Nutzermanagement werden die Zustimmung zu einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2, Art. 10 Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.