- Beitreibung eigener Forderungen sowie fremder Forderungen im
Wege der Amtshilfe aufgrund erteilter Vollstreckungsaufträge nach dem
Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes NRW
- Ermittlung von Schuldneraufenthalten und Vollstreckungsmöglichkeiten
- Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Korrespondenz mit Schuldnerinnen/Schuldnern, Gläubigern, anderen Behörden, etc.
- Einzug und Quittierung gezahlter und gepfändeter Geldbeträge
- Planung und Durchführung von Besuchsterminen sowie Schuldnerrouten
- Absprachen bzw. Vereinbarungen mit Schuldnerinnen/ Schuldnern (m/w/d) treffen
- Überwachung von Zahlungseingängen sowie Termin- und Fristenüberwachung
- Weiterberechnung und Festsetzung von Nebenforderungen (z. B. Säumniszuschläge)
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