Im Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein, am Dienstsitz Neumünster, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Inspektorin/Inspektor
für die Überwachung von Betreibern und Anwendern
im Dezernat 32 „Überwachung von Betreibern und Anwendern nach MP-Recht und NiSG“ (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 500 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Heide, Lübeck, Itzehoe, Kiel und Schleswig.
Folgende Tätigkeitsfelder prägen die Arbeit des LASG derzeit:
Das Tätigkeitsfeld „Überwachung von Betreibern und Anwendern“ umfasst die Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Medizinprodukterechts in den Gesundheitseinrichtungen - vor allem in niedergelassenen Artpraxen und in Pflegeeinrichtungen. Zur Betreiberüberwachung gehören insbesondere Inspektionen in den Gesundheitseinrichtungen vor Ort.
Sie wünschen sich eine ausgewogene Mischung aus PC-Arbeit, internen und externen Kontakten? Sie haben Freude an der Überwachung der Durchführung von Gesetzen und Richtlinien in Verbindung mit dem innovativen Bereich der Medizinprodukte und mögen den Umgang mit Menschen? Sie arbeiten selbstständig, lösungs- und teamorientiert? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
Zudem wären wünschenswert:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 11 TV-L.
Darüber hinaus bieten wir: