Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde sucht zum 01.05.2026 für den Ev. Friedhof Haspe eine engagierte und zuverlässige Persönlichkeit als
Gärtner/Gärtnerin (m/w/d)in Vollzeit mit 39 Wochenstunden, zunächst befristet für zwei Jahre.
Die Tätigkeit auf einem Friedhof verlangt weit mehr als reines handwerkliches Können. Sie stehen Menschen in Zeiten der Trauer zur Seite und gestalten mit Ihrer Arbeit einen Ort des würdevollen Gedenkens. Deshalb sind für uns Respekt, Einfühlungsvermögen und sorgfältiges Arbeiten ebenso entscheidend wie gärtnerisches Fachwissen.
Ihre zukünftigen Aufgaben:Sie übernehmen gemeinsam mit dem Team die Pflege und Bewirtschaftung unseres Friedhofs in Hagen-Haspe. Dazu gehören unter anderem:
Falls Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, sichern wir Ihnen natürlich höchste Vertraulichkeit Ihrer Bewerbung zu.
Das klingt gut?Dann bewerben Sie sich als Gärtner/Gärtnerin (m/w/d) jetzt direkt über den Button. Wir freuen uns auf Sie!
Hinweis
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Menschen mit Schwerbehinderung nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch IX bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer weiteren Bewerbung liegende Gründe überwiegen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung als Gärtner / Gärtnerin (m/w/d) entstehen (Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen. Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: https://kreiskirchenamt.de/datenschutz/
Hinweis für Personalvermittler
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitgeber der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm sowie der Verband der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm keine unaufgefordert durch Personalvermittler zugesandten Profile akzeptiert. Kommt es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten, deren Profile durch Personalvermittler, mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, übersandt wurden, besteht daher kein Vergütungsanspruch.